22. April 2024 | Uncategorized

Der Erbschein als wichtiger Nachweis der Erbenstellung

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Wer erbt, hat nach dem Ableben des Erblassers meist erst einmal andere Gedanken und Gefühle zu bewältigen als juristische Sachverhalte. Und doch ist es gerade dann von Wichtigkeit, seine Stellung als Erbe dokumentarisch bestätigen zu können – mit einem Erbnachweis.

Was ist ein Erbschein und wozu diente er?

Behörden, Banken, Versicherungen, Grundbuchämter oder Register müssen sich rechtskräftig davon überzeugen können, wer als gesetzlicher Erbe auftreten darf. Sie fordern daher einen Nachweis der Erbenstellung. Dieser wird in erster Linie mit einem Erbschein erbracht und ist ein amtliches Zeugnis in Form einer öffentlichen Urkunde. Ein Erbschein dient als Ausweis eines Erben, der Größe seines Erbteils und möglicher Beschränkungen. Für seine Ausstellung ist das Amtsgericht als Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

So wird der Erbschein beantragt

Ein Erbschein muss eigens beantragt werden. Das kann bei Gericht erfolgen oder auch bei einem Notar – wie etwa unserer Kanzlei. Wenn es kein Testament gibt, müssen Erben für den Antrag auf einen Erbschein die Sterbeurkunde sowie Urkunden als Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses mit dem Verstorbenen vorweisen. Dazu gehören insbesondere Heirats- oder Geburtsurkunden. Ansonsten ist auch das Testament vorzulegen. Wenn mehrere Familienmitglieder Erben sind, ist es ausreichend, wenn nur ein Miterbe einen Erbschein beantragt.

Regelungen für Sonderfälle

In seltenen Fällen stellt sich später heraus, dass ein Erbschein falsch ist, weil ein nicht bekanntes Testament auf einmal doch aufgetaucht ist. Dann wird der Erbschein vom Nachlassgericht für ungültig erklärt und wieder eingezogen. Auch kann es vorkommen, dass eine Erbschaft ohne Testament bereits unter den vermeintlichen Erben aufgeteilt wurde. Oder eine Veräußerung an Dritte stattfand. In diesem Fall dürfen sich Dritte darauf berufen, dass sie auf den Inhalt des Erbscheins vertraut haben. Jedoch müssen die vermeintlichen Erben die Erbschaft und auch den Verkaufserlös an die wahren Erben herausgeben. Sie nämlich können sich nicht darauf berufen, durch den als falsch erwiesenen Erbschein als Erben ausgewiesen zu sein.

Wann ein Erbschein nicht erforderlich ist

Bei einem notariell beurkundeten Testament ist ein Erbschein als Nachweis der Erbenstellung zumeist nicht nötig. Denn zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll genügt das notarielle Testament als Erbnachweis. Nur wenn konkrete Zweifel an der Erbenstellung bestehen, können Nachlassschuldner das Vorlegen eines Erbscheins einfordern.