13. Juli 2023 | Immobilien

Neues Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf

Sie möchten eine Immobilie erwerben oder veräußern? Dann dürfte diese Nachricht für Sie von besonderer Wichtigkeit sein: Seit 1. April 2023 gilt in Deutschland ein Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften. Gegenüber dem Notar ist die bargeldlose Zahlungsabwicklung nachzuweisen – andernfalls kann es zu Verzögerungen bei der Transaktion und weiteren Problemen kommen. Verstöße sind nicht nur meldepflichtig. Sie sind mit dem ernst zu nehmende finanziellen Risiko für Käufer verbunden, die Kaufzahlung unter Umständen erneut leisten zu müssen.

Barzahlung könnte zu Kapitalverlust führen

Das Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften wurde bereits im Koalitionsvertrag verankert und durch einen Beschluss der Bundesregierung Ende 2022 nun rechtsgültig. Es greift beim Kauf und Tausch von Immobilien sowie beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen mit Immobilienvermögen. Neben Bargeld ist auch eine Bezahlung mit Edelmetallen, Edelsteinen oder Kryptowährung verboten. Käufer seitig ergeben sich beträchtliche Probleme, wenn ein Immobilienkauf dennoch gegen Bares vonstattenging. Dann nämlich bleibt die Kaufpreisforderung des Verkäufers vor dem Gesetz bestehen. Der unzulässig bar entrichtete Kaufpreis müsste abermals und diesmal unbar beglichen werden, was das Risiko aufwirft, die zuvor getätigte Barzahlung zurückfordern zu müssen. Ist der Verkäufer zahlungsunfähig, könnte dies zu empfindlichen Verlusten führen.

Notarielle Pflicht zur Überwachung

Wir Notare sehen uns künftig in der Überwachungspflicht des neuen Barzahlungsverbots. Für bargeldlose Zahlungen sind uns Nachweise wie Kontoauszüge und Bankbestätigungen vorzulegen, deren Schlüssigkeit wir prüfen. Hier spielt auch der Zeitfaktor eine Rolle, denn die Umschreibung des Eigentums würde sich verzögern, solange ein solcher Nachweis nicht erbracht wurde.

Notare als Speerspitze der Geldwäschebekämpfung

Liegt uns als Kanzlei der Fall eines Verstoßes gegen das Barzahlungsverbot vor, müssten wir zudem eine Meldung an die zentrale Anti-Geldwäscheeinheit machen. Im Zusammenhang mit weiteren Regelungen kommt uns Notare eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Geldwäsche zu. Nach dem Finanzbereich sind wir mit Abstand die größte Meldegruppe zur Verhinderung illegaler Aktivitäten. Das neue Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften hat diese gesellschaftliche Schutzfunktion der deutschen Notare noch einmal erweitert. Sie wird von uns dahingehend erfüllt, dass wir Klienten und mögliche Auftraggeber sicher identifizieren und Transaktionen gewissenhaft auf das Risiko einer Geldwäsche hin prüfen. Liegen bestimmte Verdachtsmomente vor, sehen wir uns zur Erstattung einer Meldung gezwungen.