Die mit dem Schutz vor der Ausbreitung von SARS-CoV-2 verbundenen Einschränkungen haben bei Behörden und Gerichten zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten geführt. Weil Rechtsstaat und Rechtspflege aber auch unter erschwerten Bedingungen funktionieren müssen, ist unser Notariat weiterhin für Sie geöffnet. Bei der Erbringung von notariellen Dienstleistungen wie Beurkundungen oder Beglaubigungen bestehen damit keine Einschränkungen für Sie. Unser Zutritt als Urkundsperson zu Mandanten ist gem. § 30 Abs. 4 Satz 2 IfSG selbst dann zu gestatten, wenn diese in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind.
Aktuell gib es für Ihren Termin in unserem Büro keine Einschränkungen zu beachten. Eine Maskenpflicht besteht derzeit nicht. Sie dürfen zu Ihrem Schutz selbstverständlich eine Maske tragen.
Diese Maßnahmen dienen vorrangig dem Schutz unserer Mandanten sowie unserer Mitarbeiter. Bitte bedenken Sie auch, dass notarielle Geschäfte häufig unter Beteiligung älterer Menschen durchgeführt werden, deren Schutz vor einer Infektion unsere besondere Aufmerksamkeit gelten muss.
Vielleicht möchten Sie aus Sicherheitsgründen ein persönliches Erscheinen zu einer Beurkundung vermeiden? Dann werden wir uns um eine anderweitige Lösung bemühen. Gerne beraten wir Sie zu den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Bitte nehmen Sie wegen Rückfragen und Unklarheiten telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf.